Beim Parteiengesetz handelt es sich um ein deutsches Bundesgesetz, das die genauen Abläufe innerhalb einer politischen Partei in Deutschland regelt. Begleitend hierzu besteht bereits im Strafgesetzbuch, Artikel 21 Abs. 2  zum Parteiengesetz folgender Bezug:

Nach Art21 Abs. 2 Grundgesetz ( GG ) sind Parteien verfassungswidrig, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.



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