Staatsschulden werden in der Regel nicht zurückbezahlt, sondern nach Ablauf ihrer Frist neu aufgelegt. Es geht nicht darum, den absoluten Wert der Schulden zurückzuzahlen. Entscheidend ist die Zinslast. Wenn die Zinsen niedrig sind, aber das Wachstum hoch, stabilisiert sich die Schuldenquote, also das Verhältnis von Staatsverschuldung und Bruttoinlandsprodukt. Solange die Zinsen relativ niedrig bleiben – und im Moment deutet nichts darauf hin, dass sie in den nächsten 10 bis 20 Jahren massiv ansteigen werden –, kann sich die Schuldenquote durch das Wachstum verringern.
Quelle: Ökonomin Lena Dräger
Wie viele Kredite hat der Bund seit 1950 aufgenommen, und wieviel wurde davon im Laufe der Jahre zurückbezahlt?
Daten über die Kreditaufnahme und Tilgung des Bundes seit 1950 liegen nicht in digitaler Form und nicht zum unmittelbaren Zugriff vor. Eine Auswertung der Jahre bis 1990 ist in der gesetzten Frist nicht möglich. Der Bund zahlt die von ihm aufgenommenen Kredite bei Fälligkeit immer zurück.
Seit 1990 wurden Schulden des Bundes in Höhe von insgesamt rund 191,2 Mrd. Euro netto getilgt. Die letzte Nettotilgung fand 2020 statt, als der Bundesbankmehrgewinn in Höhe von 3,4 Mrd. Euro zur Nettotilgung beim Sondervermögen Investitions- und Tilgungsfonds eingesetzt wurde. Im Einzelnen können die Nettotilgungen der Jahre 1990 bis 2021 der Übersicht im Anhang 4.1 des Berichts des Bundesministeriums der Finanzen über die Kreditaufnahme des Bundes im Jahr 2021 entnommen werden. In den Jahren seit 2021 gab es keine Nettoschuldentilgung.
Um ein vollständiges Bild über die Entwicklung der Bundesschuld zu erhalten, sind außer diesen Tilgungen die in den Haushaltsrechnungen des Bundes ausgewiesenen Angaben zur Nettokreditaufnahme des Bundes, zu den aus dem Bundeshaushalt mitfinanzierten Sondervermögen und zu sonstigen Umbuchungen zu berücksichtigen. Weitere Angaben über die jährliche Verschuldung des Bundes und seiner Sondervermögen, die jährliche Bruttokreditaufnahme und Tilgungen sind den veröffentlichten Kreditaufnahmeberichten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu entnehmen. Die Bereinigung um die sich kurz- und mittelfristig ergebenden haushaltstechnischen Tilgungen erfolgt bei der Ermittlung der Nettokreditaufnahme. Der Ausweis erfolgt jeweils in der jährlichen Haushaltsrechnung.
Aufstellungen über die Entwicklung der Nettokreditaufnahme im Bundeshaushalt finden sich zum Beispiel auch in den jährlichen Finanzberichten des BMF (für die Jahre 1950 bis 2015 vgl. Finanzbericht 2017, Tabelle 1, Position 5, S. 222 ff; für die Jahre 2021 bis 2027 vgl. Finanzbericht 2024, Abschnitt 1.2 Bundeshaushalt 2024 und Finanzplan bis 2027 im Überblick ff., S. 12). Die jährlichen Kreditaufnahmeberichte und Finanzberichte des BMF sind abrufbar über:
bundesfinanzministerium.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Expertensuche_Formular.html.
Stand 12.2023 - Drucksache 20/9934