Die Bundesregierung nimmt gemeinsam mit dem Bundestag die wesentlichen Aufgaben der politischen Staatsleitung wahr und bildet zugleich die Spitze der Bundesverwaltung. Sie besteht nach Art. 62 GG aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern. Die Prinzipien für die Arbeit innerhalb der Bundesregierung sind im Grundgesetz festgelegt: Art. 65 S. 1 GG: Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, Art. 65 S. 2 GG: Ressortkompetenz des jeweiligen Bundesministers, Art. 65 S. 3 GG: Kabinettsprinzip. Der Geschäftsgang innerhalb der Bundesregierung ist in der auf Grundlage des Art. 65 S. 4 GG erlassenen Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) sowie in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) geregelt.