BESATZUNGSMACHT USA


Besatzungspolitische Ausgangspositionen

Auf der Konferenz in Jalta vom 4. bis 11. Februar 1945 war die Aufteilung Deutschlands in drei Besatzungszonen beschlossen worden. Berlin wurde im Zuge einer Sonderregelung in drei Sektoren aufgeteilt. Erst nach dieser Konferenz wurde Frankreich in den Kreis der Besatzungsmächte einbezogen. Aus Teilen der amerikanischen und britischen Zone wurden französische Besatzungsgebiete gebildet.

Schon vor der Potsdamer Konferenz hatte Stalin Teile der sowjetischen Besatzungszone in direkte sowjetische Verwaltung übernommen (nördliches Ostpreußen) bzw. unter polnische Verwaltung gestellt (restliches Ostdeutschland bis zur Oder-Neiße-Linie). Er kompensierte damit die Abtretung von zuvor ostpolnischen Gebieten an die Sowjetunion. Die mit dieser "Westverschiebung" Polens verbundenen Vertreibungen von Millionen Deutschen wurde im Rahmen der Potsdamer Konferenz nachträglich von den Westmächten gebilligt. Das eigenmächtige Vorgehen Stalins hatte die vorhandene Skepsis der Westmächte gegenüber der Sowjetunion bestätigt und verstärkt. Dennoch konnte man sich auf verschiedene, allgemein gehaltene Grundsätze der Besatzungspolitik vorerst einigen – allerdings vor allem deswegen, weil konkrete Bestimmungen an den Alliierten Kontrollrat verwiesen worden waren.

In der allgemeinen Direktive JCS 1067, die für die Besatzungszeit vorgeschrieben war, wurde die politische Tätigkeit von Deutschen in der amerikanischen Zone grundsätzlich unter den Vorbehalt der amerikanischen Bewilligung gestellt. Es galt Pressefreiheit, soweit sie der Besatzungsherrschaft nicht schadete – praktisch wurden Lizenzen für Presseerzeugnisse vergeben.

März 2022

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die juristische Welt gehörig in Aufruhr versetzt. Das oberstes rechtsprechendes Organ der Europäischen Union hatte entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland wieder unter den Besatzungsmächten aus dem 2. Weltkrieg aufgeteilt werden soll. Damit stellt der EuGH gleichzeitig die Souveränität Deutschlands als freier, selbstbestimmter und unabhängiger Staat in Frage.

Deutschland kein souveräner Staat

Nach der im Staatsrecht anerkannten Drei-Elemente-Lehre ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende „Staatsgewalt“ kennzeichnen. Zumindest Letzteres spricht der EuGH Deutschland in seiner neusten – unter Juristen höchst umstrittenen – Entscheidung mehr oder weniger ab. Nach Ansicht des EuGH dauert die nach dem 2. Weltkrieg begonnene Besetzung Deutschlands durch die alliierten Siegermächte (UdSSR, USA und Großbritannien) auch heute noch an. Die Verträge, die diese Besetzung eigentlich beenden sollten, sind nach Ansicht der Richter in Luxemburg nicht gültig. Damit die BRD auch in Zukunft als souveräner Staat anerkannt werden kann, ist es daher nötig mit allen drei Ländern erneute Vertragsverhandlungen aufzunehmen und die Zukunft Deutschlands erneut vertraglich auszugestalten. Bis es soweit ist, soll ein Kontrollrat – bestehend aus Vertretern aller drei Siegermächte – über die Geschicke der BRD entscheiden.

Quelle: Jurios