In Frankreich findet keine pauschalen Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den Grenzen statt. Allerdings führt Frankreich Grenzkontrollen durch und hat andere Maßnahmen getroffen, um eine Einreise zu erschweren. Einige davon wurden vom Europäischen Gerichtshof wieder kassiert. Der hatte 2023 klargestellt, dass Maßnahmen, die den Grenzübertritt von Schutzsuchenden an europäischen Binnengrenzen verhindern sollen, rechtswidrig sind.