Kreditkarten an ILLEGALE
Gemeinsame Antwort von Herrn Avramopoulos im Namen der Europäischen Kommission:
Schriftliche Anfragen:
Die Europäische Kommission finanziert ihre humanitären Partner bei der Durchführung von Bargeldprogrammen in mehreren Ländern wie der Türkei, Jordanien, dem Libanon und Griechenland. Die meisten Empfänger wurden durch den Bürgerkrieg in Syrien vertrieben.
In Griechenland wird humanitäre Hilfe in Form von Guthabenkarten für in Frage kommende Asylbewerber und Personen, die internationalen Schutz genießen, bereitgestellt, und zwar grundsätzlich für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten, wie vom griechischen Ministerium für Migrationspolitik festgelegt, das das Programm zentral koordiniert. Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) setzt das Programm in Zusammenarbeit mit zwei weiteren internationalen humanitären Organisationen (Katholisches Hilfswerk und der Internationale Verband des Roten Kreuzes) um. Im Einklang mit dem EU-Recht[1] stellt das Programm sicher, dass Asylbewerber materielle Leistungen erhalten, damit sie ihre Grundbedürfnisse würdevoll, rechtlich und effizient erfüllen können.
Über 90 000 Begünstigte haben im Rahmen dieses Programms Bargeldhilfe mit einem zuvor festgelegten monatlichen Höchstbetrag je nach Familienzusammensetzung und unter Anpassung an das griechische soziale Solidaritätseinkommen erhalten. Karten können nur direkt vom UNHCR und seinen Durchführungspartnern aufgeladen werden. Während des Programmzeitraums 2016-2018 hat die Kommission rund 122 Mio. UR für Mehrzweck-Bargeldzuwendungen für Begünstigte in Griechenland bereitgestellt.
Die Karten enthalten eine Nummer, die sich auf die Identität des Begünstigten des Programms bezieht. Die Identität des Karteninhabers wird monatlich durch eine physische Kontrolle überprüft. Karten verfallen, wenn Missbrauch oder falsche Identität festgestellt wird. Karten können nur in Griechenland verwendet werden.
Quelle: Europäisches Parlament (EU)