Dänemark ist der Sonderfall in der Liste. Denn Dänemark ist offiziell nicht an EU-Asylrecht gebunden. Das Land hatte sich bei seinem Beitritt zur Europäischen Union ein sogenanntes Opt-out für bestimmte Politikbereiche vorbehalten. Dänemark kann dementsprechend individuellere Asylregeln aufstellen. Würde Deutschland ähnlich agieren wollen, müssten zunächst die europäischen Verträge geändert werden, was die Zustimmung aller Mitgliedsstaaten bedarf.