Staatsangehörigkeitsausweis

Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten, Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)