Staatsangehörigkeitsausweis

Es ist nicht gewollt!

Um einen sog. Staatsangehörigkeitsausweis erhalten zu können, wurden seit vielen Jahren viele Hürden auferlegt! Warum dies so ist, liegt im Grunde auf der Hand, wird aber damit abgewunken mit der Behauptung, das eine "Unklarheit" bezüglich der Staatsangehörigkeit oder auch eine Verbeamtung vorliegen muss, um einen solchen Ausweis erhalten zu können.

Im Feststellungsverfahren ist die deutsche Staatsangehörigkeit durch entsprechende Unterlagen glaubhaft zu machen (Personenstandsurkunden, Wohnsitznachweise o.ä.). Dabei ist die Abstammung bis zu einem 1914 oder davor geborenen Vorfahren nachzuweisen. Kommt die Prüfung zu einem positiven Ergebnis wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Es stellt sich die Frage: Wenn Seitens der Behörde behauptet wird das ein sog. "Personalausweis" als Beweis der Deutschen Staatsangehörigkeit ausreicht, warum wird dann bei Bedarf wie bei einer Verbeamtung ein Staatsangehörigkeitsausweis erstellt?

Ist es nicht das Recht eines jeden Bürgers, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu besitzen?

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Warum Staatsangehörigkeitsausweis beantragen?

  • Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, verbindlich feststellen zu lassen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ist dies der Fall, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Beweist der Personalausweis / Reisepass die Staatsangehörigkeit? 

  • Der bisherige deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.“ Der häufigste Erwerbsgrund für die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Abstammung von deutschen Vorfahren.