Merz und der Wählerbetrug
Merz startet mit Wahlbetrug: Kalter Schulden-Putsch mit alter Bundestags-Mehrheit!
CDU-Chef Friedrich Merz will mit den Ex-Ampel-Parteien eine Aufweichung der Schuldenbremse noch vor der Konstituierung des neu gewählten Bundestages durchputschen, um einer von ihm geführten Regierung mit den alten Mehrheiten Spielraum für neue Milliardenausgaben (u.a. Ukraine, Klima-Irrsinn) zu erschließen. Zugleich kündigte er „fest entschlossen“ Sondierungen über eine rot-schwarze Koalition an.
CDU-Chef Friedrich Merz hat angekündigt, mit SPD, „Grünen“ und FDP über die Frage zu sprechen, was der Bundestag in seiner derzeitigen Zusammensetzung noch an „Reformen“ beschließen könnte. Es gebe etliche Themen, bei denen eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament nötig sei. Dazu gehöre etwa die Ernennung von Richtern am Bundesverfassungsgericht, aber auch eine Reform der Schuldenbremse.
AfD und Linke haben Sperr-Minorität
Die „Grünen“ hatten zuvor gefordert, die Schuldenbremse noch vor der Konstituierung des neuen Bundestages Ende März zu ändern. Dafür ist eine vom Grundgesetz vorgeschriebene Zweidrittelmehrheit erforderlich. AfD und Linke haben allerdings im neuen Parlament eine Blockade-Mehrheit (Sperrminorität), da sie zusammen mehr als ein Drittel der 630 Abgeordneten stellen.
Merz zeigte sich auf einer Pressekonferenz der CDU offen für eine schnelle „Reform der Schuldenbremse“. Er sagte: „Es ist in der Tat zu meinem – sehr großen Bedauern – das eingetreten, was wir befürchten mussten: dass nämlich im Deutschen Bundestag jetzt eine Sperrminorität besteht der ganz linken und ganz rechten Seite.“ Dann „hätten wir keine Mehrheiten mehr, um das Grundgesetz zu ändern“. Darüber wolle er mit „den Sozialdemokraten, der FDP und auch den „Grünen“ sprechen.
„Der 20. Deutsche Bundestag ist im Amt bis einschließlich 24.03; das heißt also, wir haben noch vier Wochen Zeit, darüber nachzudenken“, betonte Merz und unterstrich weiter: „Der Deutsche Bundestag ist jederzeit entscheidungsfähig“.
Mit Blick auf ein schwarz-rotes Bündnis bot Merz den Sozialdemokraten „gute, vertrauensvolle und auch konstruktive Gespräche“ an. Merz zeigte sich zuversichtlich, in den Bereichen Verteidigung, Migration und Wirtschaft zu guten Ergebnissen zu kommen. „Ich gehe davon aus, dass die Sozialdemokraten natürlich bereit sein werden, mit uns über dieses Thema zu sprechen und dieses Problem zu lösen“. Er sei „fest entschlossen“, mit der SPD erfolgreiche Gespräche zu führen, sagte der CDU-Chef.
Die AfD-Chefin warnte die Union zeitgleich davor, eine Bundesregierung mit einer linksgerichteten Partei zu bilden und dabei ihre eigenen Wahlversprechen zu brechen. "Wenn die CDU Wahlbetrug begeht an den eigenen Wählern, indem man mit den Linken koaliert, dann wird die nächste Wahl schneller kommen als man denkt, und dann werden wir die CDU überholen als stärkste Kraft", sagte Weidel. "Das ist unser Ziel."

VOR der Wahl ist NACH der Wahl
Wie war das nochmal vor der Bundestagswahl 25?
"Ich werde […] das Bundesinnenministerium anweisen, die deutschen Staatsgrenzen zu allen unseren Nachbarn dauerhaft zu kontrollieren und ausnahmslos alle Versuche der illegalen Einreise zurückzuweisen."
In der Tat macht Merz bereits einen Tag nach der Bundestagswahl 2025 die ersten Zugeständnisse. Hatte er im Wahlkampf noch angekündigt, am ersten Tag seiner Kanzlerschaft die Grenzen schließen zu wollen, klang er an diesem Montag ganz anders. „Niemand von uns will die Grenzen schließen“, sagte er. „Aber wir müssen die Grenzen besser schützen.“ Es sei nötig, Menschen an der Grenze zurückzuweisen, zumindest „auf Zeit“. So lange, bis das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ umgesetzt werde. Das soll 2026 der Fall sein.
Im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2025 hörte es sich noch anders an: Unions-Kanzlerkandidat Merz beruft sich beim Thema Zurückweisungen vor allem auf das Grundgesetz und seine Änderung im Jahr 1993, auch bekannt als "Asylkompromiss". Damals wurde das Asylrecht in Artikel 16a Grundgesetz tatsächlich eingeschränkt - Menschen, die über ein Nachbarland Deutschlands oder aus einem sicheren Herkunftsstaat einreisten, haben seitdem keinen Anspruch mehr auf Asyl.
Aber: Diese Regelungen im deutschen Grundgesetz sind nach Ansicht der meisten Rechtsexperten faktisch nicht relevant. Denn das Asylrecht ist inzwischen größtenteils auf europäischer Ebene geregelt und das europäische Recht geht an dieser Stelle dem nationalen vor - der sogenannte Anwendungsvorrang des Unionsrechts.
Steht bei Frage des Asylstreits in Deutschland die EU-Kommission im Weg?
Maßgeblich ist deshalb in erster Linie die Dublin-III-Verordnung. Die sieht vor, dass Staaten wie Deutschland bei ankommenden Schutzsuchenden zumindest in einem geordneten Verfahren prüfen, welcher Staat innerhalb der EU für ein Asylverfahren zuständig ist. Bis die Zuständigkeit geklärt ist, kann im Normalfall nicht zurückgewiesen werden. Die Rechtswidrigkeit pauschaler Zurückweisungen an europäischen Binnengrenzen hat der Europäische Gerichtshof bereits in mehreren Urteilen bestätigt.
Was besagt die Dublin - III - Verordnung:
Das Dublin-Verfahren regelt, dass jeder Asylbewerber nur in dem EU-Land einen Asylantrag stellen darf, das er als erstes betreten hat. So soll sichergestellt werden, dass jeder Asylantrag nur von einem EU-Mitgliedstaat geprüft wird. Die Dublin-III-Verordnung gilt seit 2014 in den EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein.
Hält ein Mitgliedstaat einen anderen für zuständig, kann er ein Übernahme- beziehungsweise Wiederaufnahmeersuchen stellen. Stimmt dieser Staat zu, erhält der Antragsteller einen entsprechenden Bescheid. Er kann einen Eilantrag dagegen stellen, andernfalls vereinbaren die Mitgliedstaaten die Überstellung.
Wird die nicht binnen sechs Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit an jenen Mitgliedstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich diese Frist verlängern. In bestimmten Fällen sieht Dublin III eine Abschiebehaft vor, etwa bei ungeklärter Identität, verspäteter Antragstellung oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit.
Die Verordnung der EU in voller Länge finden Sie hier.
Vielleicht auch deshalb führt die Union teilweise das Argument ins Feld, es gebe in Deutschland einen Notstand in der Migrationsfrage. Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) enthält für diesen Fall die Möglichkeit, zeitweise von europäischen Regeln abzuweichen. Ob ein Notstand wirklich vorliegt, würde im Fall der Fälle der Europäische Gerichtshof prüfen. Alle bisherigen Versuche von Staaten, sich auf Artikel 72 AEUV zu berufen, sind bisher vor Gericht gescheitert.
Gibt es wirklich Zurückweisungen in anderen Ländern?
Dass es trotzdem gehen würde, dafür nennt Merz eine ganze Reihe an Beispielen: Frankreich, Italien, Dänemark, Schweden und Finnland, sie alle würden Asylsuchende an der Grenze zurückweisen. Doch die Beispiele sind kaum miteinander vergleichbar und tatsächlich finden in keinem der genannten Länder Zurückweisungen in der Form statt, wie Merz sie sich für Deutschland vorstellt - ein Kurz-Überblick:
Alleingänge in der Asylpolitik gibt es derzeit innerhalb der EU, doch deren Bestehen hängt auch häufig davon ab, ob die EU-Kommission oder andere Mitgliedstaaten rechtlich dagegen vorgehen wollen oder ein Auge zudrücken. Als Beweis, dass Zurückweisungen von Schutzsuchenden an europäischen Binnengrenzen möglich wären, taugen die Beispiele jedenfalls nicht.
Abschiebe-Versprechen von Scholz geplatzt: Mit diesem Wahlbetrüger will die CDU regieren!
Es war so vorhersehbar: Schon am Tag 1 nach der Bundestagswahl legt CDU-Chef Merz einen kompletten Migrations-Kurswechsel hin und räumt eine Position nach der anderen. „Niemand von uns spricht über Grenzschließungen!“, betont Merz plötzlich im völligen Einklang mit der SPD. Dabei hatte er nach den Messermorden in Aschaffenburg ein „faktisches Einreiseverbot“ für alle Personen gefordert, die nicht über gültige Einreisedokumente verfügen. Dies gelte „ausdrücklich auch für Personen mit Schutzanspruch.“ Doch das alles war erwartbar nur Wahlkampf-Theater und heiße Luft – die CDU ist und bleibt die Partei der illegalen Massenmigration und die Partei Angela Merkels!
Auf ganzer Linie hat sich somit bestätigt, was die AfD in den vergangenen Monaten des Bundestagwahlkampfs stets gesagt hat: Die CDU täuscht den Willen zu einem Politikwechsel nur vor, um Wähler einzulullen. Sie kann konsequente Abschiebungen und geschützte Grenzen gar nicht durchsetzen, solange sie an der undemokratischen „Brandmauer“ gegenüber der AfD festhält und infolgedessen mit linken Parteien koaliert. Sie weiß das auch ganz genau. Die CDU-regierten Bundesländer zeigen reihenweise, dass sich unter unionsgeführten Landesregierungen in Sachen Migration nichts ändert – immer wieder hat die AfD auf diese Tatsache hingewiesen.
Übrigens: Laut Medienberichten plant die CDU offenbar, der SPD in einer Großen Koalition sogar das Innenministerium zu überlasen – Nancy Faeser könnte dann Ministerin bleiben. Glaubt ernsthaft jemand, das mit Faeser eine schärfere Migrationspolitik durchgesetzt werden kann? Die Antifa-Ministerin mit Hang zu autoritären Einschüchterungsmaßnahmen gegen Regierungskritiker hat in den vergangenen Jahren alles unternommen, um Abschiebungen zu verhindern und den Migrationsstrom noch weiter anzuheizen. Man kann es drehen, wie man will: Nur mit dem Ende der „Brandmauer“ und einer schwarz-blauen Koalition mit der AfD ist eine Politik und Migrationswende möglich!
Quelle: Deutschland Kurier, ZDF