Wiederherstellung der staatl. Souveränität

Streichung der Artikel in der UN-Charta 53 + 107  (Feindbild Deutschland)

Artikel 53 (1): [...] Der Sicherheitsrat bedient sich gegebenenfalls solcher regionalen Vereinbarungen oder Organisationen für Durchsetzungsmaßnahmen unter seiner Autorität. Ohne Genehmigung des Sicherheitsrats dürfen jedoch keine Durchsetzungsmaßnahmen im Rahmen regionaler Vereinbarungen oder regionaler Stellen ergriffen werden, mit Ausnahme von Maßnahmen gegen einen feindlichen Staat im Sinne des Absatzes 2, die nach Artikel 107 vorgesehen sind, oder von regionalen Vereinbarungen, die gegen die Wiederaufnahme der aggressiven Politik eines solchen Staates gerichtet sind; bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Organisation auf Ersuchen der betreffenden Regierungen mit der Verantwortung für die Verhütung weiterer Angriffe durch einen solchen Staat betraut werden kann.

(2) Der in Absatz 1 verwendete Begriff "feindlicher Staat" bezieht sich auf jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta gewesen ist.

Artikel 107  Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Weitere Informationen zum Thema Feindbild Deutschland im Archiv


Aufhebung der militärischen Besetzung Deutschlands durch verbliebene Alliierte Siegermächte wie USA, Großbritannien und Frankreich.


Unterzeichnung eines Friedensvertrages mit den alliierten Siegermächten sowie auch mit allen durch Deutschland überfallenen Staaten.


Internationale Anerkennung der Bundesrepublik Deutschland als souveränen Staatsverbund und dessen staatlichen Befugnisse. Alternativ die Anerkennung des Deutsche Reiches als fortbestehender Staatsverbund. (Bisher weiterhin existent, aktuell aber nicht handlungsfähig wg. fehlender Organisation. Rechtlich gültige Gesetze des Deutschen Reiches dürfen heute nicht angewandt werden). BVerwG 2 WDB 3.22, Beschluss vom 29. Juni 2022 | Bundesverwaltungsgericht


Die Deutsche Bevölkerung muss über einen sog. Bürgerentscheid über die Wiederherstellung der Souveränität Deutschlands, sowie insbesondere über eine neue Verfassung abstimmen.