Bundesverfassungsgericht: "Das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" ist nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland ist nicht dessen Nachfolger, sondern es ist als Völkerrechtssubjekt identisch!" (BVerfGE 36, S.1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155)
Gemäß dem UN-ChartaArtikel 53 und 107 wurden sowohl die Bundesrepublik Deutschland (BRD) wie auch die Deutsche Demokratische Republik (DDR) als "Feindstaaten" eingestuft. Diese Artikel ermöglichten sofortige Zwangsmaßnahmen der UN-Gründerstaaten gegenüber ehemaligen Kriegsgegnern bei einer erneuten Aggression. Weitere Informationen siehe hier!
Ein souveränes Deutschland ist wiederum ohne Russland unmöglich, weil Russland im gültigen SHAEF – SMAD für die Befreiung Deutschlands aus der BRD-EU- Nazikolonie zuständig ist!