Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat („Reichstagbrandverordnung“) (28. Februar 1933)

In der ersten Phase des NS-Regimes richtete sich der Terror vor allem gegen den politischen Gegner, in erster Linie Kommunisten und Sozialdemokraten. Zu Tausenden wurden Oppositionelle von lokalen SA-Gruppen in „wilden Konzentrationslagern“ interniert und misshandelt. Hier beglichen die neuen Machthaber manche alte Rechnung aus den Zeiten des Straßenkampfes und ließen ihren jahrelangen Ressentiments gegen „die Roten“ freien Lauf.

Obwohl Oppositionellen gar die Todesstrafe drohte, regte sich Widerstand gegen die Diktatur der Nationalsozialisten. Die bekanntesten Widerständer finden sich um den Grafen von Stauffenberg oder bei der Weißen Rose.

Der Reichstagsbrand gab Hitler die lang ersehnte Möglichkeit, jegliche politische Opposition auszuschalten. Am folgenden Tag überzeugte er Hindenburg, die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ (oder „Reichstagbrandverordnung“) zu erlassen, die die Grundrechte der Weimarer Verfassung weitgehend außer Kraft setzte und die Kontrolle des Reiches über die Länderregierungen verschärfte. Tausende von Kommunisten und Sozialdemokraten wurden verhaftet, ihre Versammlungen und Presse verboten, während die nationalsozialistische Wahlkampagne unbehelligt weiterlief. Trotz allem konnte die NSDAP keine absolute Mehrheit bei den Reichstagswahlen am 5. März 1933 gewinnen. Mit 43,9 Prozent aller Stimmen brauchten sie weiterhin die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) als Koalitionspartner.