Am Ende abgelehnt
Spätestens jetzt sollte die deutsche Bevölkerung Bescheid wissen, was sie von den Kartellparteien zu halten haben!
Es geht bei diesem Abstimmungsverhalten nicht alleine um die im allgemein abgegebenen "Nein" Stimmen, sondern vielmehr um die Tatsache, das bei einer der wichtigsten Abstimmung seit der deutschen Wiedervereinigung mit einer gegensätzlichen Stimmabgabe gegen mehr Sicherheit für Deutschland und somit zum Landesverrat entschieden worden ist! - Was kann wichtiger gewesen sein als sich für Deutschland zu entscheiden? War es der innere Druck ihrer eigenen Partei oder die Einmischung durch Angela Merkel gewesen?
Wer hat das Interesse das Deutschland destabilisiert werden soll? Die Mitglieder der Bilderbergerkonferenz und somit die Politmafia?
Der Bundestag hat das sogenannte Zustrombegrenzungsgesetz der CDU/CSU-Fraktion (20/12804) mit knapper Mehrheit abgelehnt. Gegen die Initiative votierten am Freitag, 31. Januar 2025, in zweiter Beratung 349 Abgeordnete. 338 Parlamentarier stimmten für den Entwurf, es gab fünf Enthaltungen. Zu dem Gesetz hatte der Ausschuss für Inneres und Heimat eine Beschlussempfehlung abgegeben (20/13648 Buchstabe a). Bis zuletzt war offen geblieben, ob der Entwurf im Anschluss an die Debatte abgestimmt oder zurück in den Innenausschuss überwiesen werden soll.
„Zustrombegrenzungsgesetz“ der Fraktion der CDU/CSU

Die CDU/CSU drang in ihrem Gesetzentwurf auf eine „Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“. Danach sollte das „Ziel der Begrenzung der Zuwanderungssteuerung wieder als ausdrückliche übergeordnete Vorgabe für die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes festgelegt“ werden. Auch wollte die Unionsfraktion den Familiennachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz bis auf Weiteres beenden.
Ferner sollte die Bundespolizei eine eigene Zuständigkeit für die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen für Personen erhalten, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung in „ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich (Bahnhöfe) antrifft“. Die Regelung sollte den Angaben zufolge Drittstaatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern ohne Duldung sowie solche mit einer Duldung wegen fehlender Reisedokumente umfassen. Als „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ solle sie auch die Beantragung von Haft und Gewahrsam erlauben, um die Abschiebung zu sichern.
Die Maßnahmen sollten der Fraktion zufolge „zusammen mit umfassenden Grenzkontrollen und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen der Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland“ dienen. Grenzkontrollen und Zurückweisungen seien allerdings auf Basis des geltenden Rechts bereits möglich, „sodass insofern keine gesetzlichen Änderungen erforderlich sind“, so die Fraktion in der Vorlage weiter.
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Quelle: Deutscher Bundestag